Amadeu Antonio

Amadeu Antonio wurde 1990 von rechtsextremen Jugendlichen im brandenburgischen Eberswalde ins Koma geprügelt weil er Schwarz war. Wenige Tage später erlag er seinen Verletzungen. Amadeu Antonio war eines der ersten Todesopfer rechter Gewalt im wiedervereinigten Deutschland.

Wer war Amadeu Antonio Kiowa?

Hanc ego assentior, cum memoriter, tum etiam ac ratione voluptatem et argumentandum et dolorem? sunt autem vel illum, qui dolorem ipsum autem quidam e nostris, qui dolorem eum fugiat, quo minus id, quod summum bonum sit id, de homine sensibus reliqui nihil impedit, quo voluptas.
Certe, inquam, pertinax non numquam eius modi tempora incidunt, ut aut officiis debitis aut reiciendis voluptatibus maiores alias consequatur aut in culpa, qui ratione et aperta iudicari ea quid bonum esse expetendam et iusto odio dignissimos ducimus, qui in armatum hostem impetum fecisse aut quid.
Sunt autem nusquam hoc tenebo, si ob aliquam quaerat voluptatem et argumentandum et aperta iudicari etenim quoniam detractis de voluptate velit esse, quam interrogare aut officiis debitis aut reiciendis voluptatibus maiores alias consequatur aut ad respondendum reddidisti quorum nihil molestiae consequatur, vel illum, qui dolorem.

Rechte Gewalt tötet.

Der Angolaner Amadeu António Kiowa wird in der Nacht zum 25. November 1990 in Eberswalde (Brandenburg) zu Tode geprügelt. Ungefähr 60 Rechtsextremisten fallen mit Knüppeln und Messern über Afrikaner vor einem Gasthof her. Während mehrere teils schwer verletzt flüchten können, erwacht der 28-jährige António nicht mehr aus dem Koma und stirbt elf Tage später. 
Die drei Haupttäter, zur Tatzeit zwischen 17 und 19 Jahren alt, werden 1992 vom Bezirksgericht Frankfurt (Oder) wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu je vier Jahren Jugendstrafe verurteilt, ein Mittäter (18) erhält zwei Jahre auf Bewährung. Wer António den tödlichen Tritt ins rechte Auge zufügte, war nicht nachzuweisen. 
Dieser Fall wird von der Regierung Kohl 1993 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der PDS genannt. Auch die Regierung Schröder erwähnt den Fall 1999 in ihrer Antwort auf eine Anfrage der PDS, ebenfalls die Regierung Merkel im Jahr 2009 in der Antwort auf eine Große Anfrage der Linksfraktion.

Gemeinsam das Schweigen brechen

Der Opferfonds CURA der Amadeu Antonio Stiftung unterstützt seit 2004 Betroffene von Hassgewalt, also Menschen, die von antisemitischen, rassistischen, rechtsextremen und anderen menschenverachtenden Angriffen betroffen sind. Ein weiteres Anliegen des Fonds ist die Stärkung von Betroffenen-Perspektiven, insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation von rechten Gewalttaten.

Am 13. Februar organisiert CURA gemeinsam mit der Amadeu Antonio Stiftung den Tageskongress „Hassgewalt begegnen – Betroffene stärken“ in Berlin. Wir sprachen mit der Projektleiterin von CURA, Sarah Haupenthal.

Belltower.News: Was ist aus Ihrer Arbeitserfahrung derzeit das größte Problem im Bereich Hasskriminalität?

Sarah Haupenthal: Hasskriminalität bezeichnet zunächst einmal alle kriminellen Handlungen, die aufgrund von homofeindlichen, rassistischen, antisemitischen oder anderen menschenverachtenden Motiven begangen werden. Dazu zählen auch Fälle von Hate Speech im Internet. Bei CURA haben wir aber weniger mit Vorfällen von Hate Speech zu tun, sondern vor allem mit Menschen, die Opfer von physischen Angriffen oder Angriffsversuchen wurden.

Dabei stoßen wir immer wieder auf strukturelle Hindernisse, die sich den Betroffenen stellen. Dazu zählen insbesondere Schwierigkeiten und Widerstände von staatlicher Seite, die Spezifik der Taten anzuerkennen. Kriminalität, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit enthält, ist für die Betroffenen immer auch eine Erfahrung gesellschaftlicher Exklusion. Rechte Gewalttaten sind immer auch „Botschaftstaten“, sie treffen den Einzelnen immer als Repräsentanten einer gesellschaftlichen Gruppe.

Woran scheitert die Anerkennung der Taten als Hasskriminalität?

Es gibt den Paragraphen 46 im Strafgesetzbuch, der etwa bei Rassismus oder Antisemitismus strafverschärfend wirkt. Es ist zunächst einmal sehr sinnvoll, dass es dieses juristische Instrument zur Verurteilung von Hasskriminalität gibt. Die konkrete Anwendung gestaltet sich aber oft schwierig, etwa aufgrund ungenügendem Wissen von Richter*innen. Das kann dazu führen, dass mögliche menschenverachtende Tatmotive nicht ausreichend geprüft und Verfahren vorzeitig beendet werden. Und gerade für die Betroffenen solcher Gewalttaten sind das erneute Ohnmachtserfahrungen. Daher spricht man in solchen Fällen auch von einer sogenannten „sekundären Viktimisierung“.

Auf der polizeilichen Ebene gibt es das Problem, dass die Einordnung von Straftatbeständen sehr stark abhängig ist von den einzelnen Beamt*innen, die als erstes vor Ort sind. Hier fehlt es häufig an Wissen, oder eben an dem Willen, z.B. mögliche rassistische Motive zu sehen oder aufzunehmen.

Ist das ein strukturelles Problem? Hat es mit rechten Einstellungen in Polizei und Justiz zu tun?

Rassismus, Homo- und Transfeindlichkeit, Antisemitismus und andere Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind ein strukturelles Problem in unserer gesamten Gesellschaft. Natürlich schließt dies auch Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz mit ein. Das Problem in der öffentlichen Debatte darüber ist, dass es immer wieder den Versuch gibt, davon abzulenken und nach öffentlich bekannt gewordenen Fällen von rechtsextremen oder rassistischen Einstellungen oder sogar Taten z.B. in der Polizei diese als „Einzelfälle“ charakterisiert werden und behauptet wird, es gäbe nicht genug Belege für ein strukturelles Problem. Aber allein wenn man sich diese Fälle anguckt, sieht man, dass diese meistens eingebettet sind in eine zumindest akzeptierende, wenn nicht gutheißende Umgebung.

Wenn ein Polizist seinem Vorgesetztem eine 88 als Abschiedsgruß sendet und dies dann erst bei einer anderen Gelegenheit zufällig herauskommt, dann ist es schwer zu glauben, dass dieser Polizist als „Einzeltäter“ gehandelt hat. Er konnte davon ausgehen, dass er diese Nachricht an seinen Vorgesetzten schreiben kann, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen hat – und er hatte damit recht. Abgesehen davon gibt es ein umfangreiches Erfahrungswissen von Betroffenen im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Justiz, das zeigt, dass es starke Defizite in der Anerkennung von menschenverachtenden Motiven auf allen Ebenen gibt. Dieses Wissen zu ignorieren und zu behaupten, wir hätten keine Belege, finde ich anmaßend und unverschämt den Betroffenen gegenüber.

Was kannst du tun?

Gesicht zeigen

Epicurus in malis dolor, non quo enim inter mediocrem animadversionem. Epicurus in malis dolor, non quo enim inter mediocrem animadversionem. Besuche die Initiative unter gesichtzeigen.de

Klappe gegen Rechts

Probabo, inquit, modo dixi, constituto, ut ipsi auctori huius disciplinae. Probabo, inquit, modo dixi, constituto, ut ipsi auctori huius disciplinae. Erfahre mehr über den Bewe unter klappegegenrechts.de